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Willkommen  

Ihr eigenes
Ferienhaus in

Gartow am See


ca. 60m² - WZ - 3 SZ
Küche - D-Bad
Terrasse


nur € 53.500,--

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Gründungsmitglied

 

Reservierungs- + Mietbedingungen
der JUWEL-Feriendörfer

 

im Namen und auf Rechnung der/des jeweiligen Hauseigentümer/in/s



1. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt schriftlich unter Angabe des gewünschten Ferienortes und Haustyps. Durch die Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast wird die Reservierung zur Festbuchung (Verfalltermin). Der Mietpreis ist auf das Treuhand-Vermittler-Konto NORDRING Ferienhäuser, Konto Nr. 79305001, VR-Bank Pinneberg (BLZ 221 914 05) einzuzahlen. Bei der Bezahlung bitte unbedingt die Reservierungsnummer und den Namen der Person angeben, welche die Buchungsbestätigung erhalten hat.

2. 20% des Mietpreises und evtl. Mietausfallrisiko-Sicherung ist/sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig,  Restzahlung bis 20 Tage vor Urlaubsantritt. Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen).    

3. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Haus bestellt und durch die Anzahlung fest reserviert wurde. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zu dessen Erfüllung.  Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nicht Vertragsbestandteil. Es gilt die vor Ort ausliegende Hausordnung.           

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, der Platzverwaltung zu melden und  zu ersetzen. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Es wird erwartet, dass der Mieter den Mülleimer leert und den Müll in die dafür vorgesehenen Container entsorgt, sowie Geschirr und Kücheninventar, Kühlschrank, Herd, Bad und Kaminofen sauber zurücklässt. Anderenfalls sind € 25,-- für eine Extra-Reinigung vor Ort zahlbar.



4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Häuser. Es wird immer versucht, bei der Vergabe vor Ort Wunschhäuser und Wunschausstattungen zu berücksichtigen. Sollten diese nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.           

5. Das Haus steht dem Gast am Anreisetag ab 11.00 Uhr (in Gartow am See) und ab 16.00 Uhr (in Glücksburg) und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Für jedes gemietete Haus wird bei Anreise eine Kaution fällig. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Verwaltung vor Ort das Recht, gebuchte Häuser nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.            

6. Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10.00 Uhr (Ausnahme nur bei Absprache mit der Platzverwaltung!).  Bei verspäteter Abreise kann Ihnen pro Haus je angefangene Stunde € 15,00 berechnet werden, da die Reinigungsfirma ab 10.00 Uhr das Personal für die Reinigung bereitstellt.           

7. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Bei widrigen Umständen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, sowie infolge höherer Gewalt, kann von Seiten des Vermieters für die Einhaltung und Ausübung des Mietvertrages keine Gewähr geleistet werden. Evtl. Vorauszahlungen oder schon getätigte Gesamtzahlungen können seitens des Mieters nur im Einvernehmen mit dem Vermieter zurückgefordert werden.

8. Der Aufenthalt auf dem Gelände, die Benutzung sämtlicher Spiel- und Sporteinrichtungen sowie der Aufenthalt in den Häusern und allen anderen Gebäuden geschieht auf eigene Gefahr der Mieter und Besucher. Die Nutzung evtl. vor Ort gemieteter Fahrräder innerhalb und außerhalb des Feriendorfes geschieht ebenfalls auf eigene Gefahr der Mieter und Besucher. Der Mieter kann keinerlei Schadensersatzansprüche an den Vermittler stellen. Ebenso entfällt für den Vermittler/Betreiber die Haftung gegenüber Dritten. Ausgenommen hiervon sind grober Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermittler/Betreibers.

9. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier verweigert werden.  Die Gebühr entnehmen Sie der gültigen Preisliste. Es ist maximal 1 Tier pro Haus erlaubt.                

10. Der Leitung des Feriendorfes vor Ort bleibt es vorbehalten, bei Zuwiderhandlung gegen die bestehenden und eventuell noch zu treffenden Vorschriften über das Verbleiben der Feriengäste im Feriendorf zu entscheiden. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Mietpreis zurückzuzahlen.     

11. Die Verwaltung ist berechtigt, für das gemietete Haus von dem Mieter bei Anreise eine Kaution von € 100,-- zu verlangen, über die bei Abreise abgerechnet wird. Für verlorene, vergessene oder im Ferienhaus liegengebliebene Gegenstände übernimmt die Verwaltung keine Haftung.              

12. Es darf nur die angemeldete Personenzahl das Mietobjekt benutzen! Tagesbesucher sollten sich in jedem Fall in der Rezeption melden. Übernachtungen dieser Personen im Gebiet des Feriendorfes müssen gemeldet werden. Eine Belegung des Hauses mit mehr als 6 Personen bzw. 4 Personen beim Haustyp K ist nicht gestattet. Die Verwaltung des Feriendorfes ist berechtigt, dies jederzeit im Haus zu kontrollieren. Die Verwaltung ist berechtigt, die Mehrpersonen umgehend aus dem Feriendorf zu verweisen.           

13. Das Abstellen von Wohnmobilen sowie Aufstellen von Zelten, Partyzelten oder ähnlichen Einrichtungen auf den Hausgrundstücken ist nicht gestattet. Das Abspielen von Musikanlagen in/an den Häusern ist nur in Zimmerlautstärke erlaubt. Andere Gäste dürfen sich dadurch nicht gestört fühlen. Die Verwaltung vor Ort ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung ein Platzverbot auszusprechen. Des weiteren siehe Punkt 10.             

14. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Am besten ist die Zustellung per Fax 040-556 200 55. Bitte beachten Sie hier die Vorteile einer Mietausfallrisiko-Sicherung (siehe unten). 

Rücktrittsgebühren
bis 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos          
bis 45 Tage vor Mietbeginn:    10% der Gesamtmiete, mind. € 30,-
ab 44 Tage vor Mietbeginn:     50%  der Gesamtmiete  
ab 21 Tage vor Mietbeginn:     80%  der Gesamtmiete  

15. Denken Sie an die Vorteile der Mietausfallrisiko-Sicherung. Durch diese Sicherung – 3% vom Mietpreis – erhalten Sie bei Rücktritt vom Mietvertrag aus einem wichtigem Grund bis 10 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises und bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% des Mietpreises unter Abzug der Bearbeitungsgebühren (€ 20,00) zurück.           

Die Mietausfallrisiko-Sicherung tritt bei folgenden Rücktrittsgründen ein:      
-  bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung
des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen
-  bei Schaden am Eigentum des Versicherten infolge Feuers, Ele-
mentarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
-  unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber           
-  Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit     

16. Der Vermieter kann in folgenden Fällen vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Beginn kündigen              

a) Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Mieter ungeachtet der Abmahnung durch den Verwalter nachhaltig stört und sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Verwalter aus einem dieser Gründe, so behält der Vermieter den Anspruch auf den vollen Mietpreis.             
b) Außergewöhnliche Umstände: Wird die Vermietung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturereignisse) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter/Vermittler den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Vermittler für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.            

17. Der Vermieter gewährleistet, dass sich das gemietete Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und entsprechend der Beschreibung ausgestattet ist. Wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermittler kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er gleichwertige Ersatzleistungen erbringt. Eine Minderung des Mietpreises kann nur verlangt werden, wenn trotz Mängelanzeige des Mieters - oder vom Mieter angenommene - Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.   

18. Der Mieter ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Feriendorfverwaltung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die Feriendorfverwaltung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Vermittler fernmündlich , per Fax oder E-mail mitgeteilt werden. Telefonisch ist der Vermittler innerhalb der Bürostunden Montag – Freitag jeweils 8.30-14.00 Uhr zu erreichen. Kommt der Mieter durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Die Feriendorfverwaltung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.      

19. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Mietvertrages zur Folge.  


Stand: 12-2007

   
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